Selbstverständlich übernehmen wir für alle von uns hergestellten und montierten Türen/Tore und Steuerungen die regelmäßige Wartung aller Prüfungs und Wartungspflichtigen Bauteile.
Hierzu erhalten unsere Kunden auf Wunsch einen halbjährlichen bzw. jährlichen Wartungsvertrag. In diesem Zusammenhang werden sämtliche, andere von uns montierte Türanlagen einer Kontrolle unterzogen, um deren reibungsfreies Funktionieren langfristig zu gewährleisten.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen Wartungsservices für prüf- und wartungspflichtige Bauteile anderer Hersteller an (Fremdfabrikate).
Prüfungs- und wartungspflichtige Bauteile
Prüfungs- und wartungspflichtigen Bauteile
- Brandschutzabschlüsse mit Feststellanlagen
- Brandschutztüren / Brandschutztore
- Rauchschutzabschlüsse mit Feststellanlage
- Rauchschutztüren / Rauchschutztore
- Toranlagen im industriellen und privaten Bereich
Geltende Richtlinien und DIN
- Richtlinien für Feststellanlagen des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik)
- UVV für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- DIN EN 179 und DIN EN 1125 regelt die Einsatzbereiche und den damit verbundenen Einsatz von Antipanikbeschlägen
- DIN 4102 und 18095 regelt die Anwendung von Brand- und Rauchschutzbauteilen mit bauaufsichtlichen Zulassungen und bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen
- Sächsische Technische Prüfverordnung
- Nutzungssicherheit ASR A1.7
- kraftbetätigter Tore nach DIN EN 12453 und DIN EN 12445